Der Vorwurf der Untreue im Unternehmen wiegt schwer. Er trifft Führungskräfte, Geschäftsführer, Prokuristen und andere Verantwortungsträger oft völlig unerwartet. Von einem Moment auf den anderen geraten nicht nur die berufliche Position und wirtschaftliche Zukunft in Gefahr. Auch das persönliche Ansehen und die private Lebensplanung können erheblich beeinträchtigt werden.

Als Strafverteidigerin mit Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht begleite ich Mandantinnen und Mandanten durch diese belastende und häufig existenzielle Situation. Meine Beratung zielt darauf ab, den Sachverhalt rechtlich einzuordnen, Handlungsspielräume zu erkennen und strategisch frühzeitig die Weichen für eine wirksame Verteidigung zu stellen.
Gleichzeitig unterstütze ich Unternehmen, die den Verdacht haben, dass Mitarbeitende ihre Vermögensbetreuungspflichten verletzen oder diese für sich selbst oder Dritte ausnutzen. In solchen Fällen übernehme ich die systematische Aufarbeitung der relevanten Sachverhalte, strukturiere interne Erkenntnisse und bewerte diese strafrechtlich.
Auf Wunsch erstelle und erstatte ich die Strafanzeige und führe die gesamte Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, um das Unternehmen zu entlasten und den Sachverhalt klar und nachvollziehbar darzustellen.
Inhalt
Was ist Untreue nach § 266 StGB?
Der Tatbestand der Untreue ist in § 266 des Strafgesetzbuches geregelt. Er schützt fremdes Vermögen vor Missbrauch durch Personen in Vertrauensstellungen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Varianten: den Missbrauch einer Vermögensbetreuungspflicht und die Verletzung einer Treupflicht.
Eine Untreue liegt vor, wenn jemand eine ihm eingeräumte Befugnis über fremdes Vermögen zu verfügen missbraucht. Diese Befugnis kann sich aus einem Vertrag, einem Gesetz oder einer tatsächlichen Geschäftsbeziehung ergeben.
Typische Beispiele sind Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Prokuristen oder Bevollmächtigte. Sie alle verwalten fremdes Vermögen und müssen dabei die Interessen des Vermögensinhabers wahren.
Der entscheidende Punkt: Es muss ein Vermögensnachteil entstehen. Dieser Nachteil kann konkret bezifferbar sein. Er kann aber auch in einer Vermögensgefährdung bestehen. Die Rechtsprechung hat den Untreue-Tatbestand in den vergangenen Jahren präzisiert. Dennoch bleibt er in vielen Fällen ein rechtlich komplexes Terrain.
Wenn Ihnen Untreue im Unternehmen vorgeworfen wird, ist schnelles Handeln gefragt.
Als erfahrene Strafverteidigerin kann ich verschiedene Strategien entwickeln, um Ihre Position zu verbessern.
Wann liegt Untreue konkret vor?
Die Grenzen zwischen erlaubtem unternehmerischem Handeln und strafbarer Untreue sind oft fließend. Sie müssen drei wesentliche Voraussetzungen erfüllen, damit eine Untreue nach § 266 StGB vorliegt:
- Vermögensbetreuungspflicht: Sie müssen berechtigt sein, über fremdes Vermögen zu verfügen oder den Vermögensinhaber zu verpflichten. Diese Pflicht ergibt sich meist aus Ihrer Position und den konkreten vertraglichen Regelungen im Unternehmen. Als Geschäftsführer einer GmbH haben Sie beispielsweise die umfassende Befugnis, für die Gesellschaft zu handeln. Aber auch als Buchhalter sind sie mit einer Vermögensbetreuungspflicht ausgestattet.
- Pflichtverletzung: Sie müssen diese Befugnis missbrauchen oder die Ihnen obliegende Pflicht verletzen. Ein Missbrauch liegt vor, wenn Sie gegen die Interessen des Geschäftsherrn handeln. Eine Pflichtverletzung besteht, wenn Sie Ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.
- Vermögensnachteil: Durch Ihr Handeln muss ein Schaden entstehen oder zumindest eine konkrete Vermögensgefährdung eintreten. Der Nachteil muss wirtschaftlich messbar sein.
Hinzu kommt eine wichtige subjektive Komponente: Sie müssen vorsätzlich handeln. Das bedeutet: Sie müssen wissen oder zumindest billigend in Kauf nehmen, dass Ihr Handeln dem Vermögen schadet. Fahrlässigkeit reicht für eine Strafbarkeit nicht aus.
Untreue im Unternehmen: Typische Fallkonstellationen aus der Praxis
Als Strafverteidigerin für Wirtschaftsrecht berate ich regelmäßig Unternehmer und Geschäftsführer, die mit Untreue-Verdachtsfällen konfrontiert sind. Die Sachverhalte sind vielfältig und betreffen alle Branchen. Lassen Sie mich Ihnen die häufigsten Konstellationen aus meinem Kanzleialltag vorstellen:
Risikogeschäfte und Spekulationsverluste
Ein Finanzvorstand investiert Firmengelder in hochspekulative Derivate. Er handelt ohne Rücksprache mit dem Aufsichtsrat. Die Geschäfte führen zu erheblichen Verlusten. War dies bereits strafbare Untreue? Oder noch vom unternehmerischen Ermessen gedeckt? Diese Frage beschäftigt regelmäßig die Gerichte.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu wichtige Grundsätze entwickelt: Nicht jede Fehlentscheidung ist strafbar. Unternehmerische Entscheidungen genießen einen gewissen Spielraum. Erst wenn Sie evident pflichtwidrig handeln und die Grenzen des Vertretbaren deutlich überschreiten, kommt eine Strafbarkeit in Betracht.
Überhöhte Gehälter und verdeckte Gewinnausschüttungen
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer genehmigt sich selbst ein unangemessen hohes Gehalt. Er umgeht damit die Mitgesellschafter. Solche Fälle bewegen sich an der Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und Strafrecht. Die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass Sie bewusst die Interessen der Gesellschaft geschädigt haben.
Verschleierte Überweisungen in der Buchhaltung
Ein besonders heimtückischer Fall: Mitarbeiter in der Buchhaltung nutzen ihre Position aus. Sie verschleiern Überweisungen und leiten Firmengelder auf eigene Konten um. Oft fallen solche Machenschaften erst nach Monaten oder Jahren auf. Der finanzielle Schaden kann erheblich sein und häufig ist der durch die Straftaten erlangte Vermögensvorteil längst nicht mehr im Vermögen des untreuen Mitarbeiters vorhanden.
In meiner Praxis zeigt sich: Häufig sind es zunächst nur kleine Beträge. Die Täter testen, ob ihr Vorgehen auffällt. Wenn nicht, werden die Summen größer. Ein Warnsignal sind Mitarbeiter, die auch im Urlaub oder bei Krankheit weiterarbeiten. Sie geben beispielsweise Rechnungen frei oder bearbeiten Zahlungsvorgänge. Sie geben sich als besonders verantwortungsvoll und belastbar. Doch der Schein trügt; das aufopfernde Verhalten dient einem ganz anderen Zweck. Welchem? Sie fürchten, dass ihre Vertretung Unregelmäßigkeiten entdecken könnte.
Fragwürdige Auftragsvergaben und Kick-Back-Zahlungen
Eine weitere häufige Konstellation in meiner Beratungspraxis: Mitarbeiter vergeben Aufträge an befreundete oder verbundene Unternehmen. Im Gegenzug erhalten sie verdeckte Zahlungen – sogenannte Kick-Backs. Die beauftragten Leistungen sind oft überteuert. Manchmal sind sie sogar völlig überflüssig.
Solche Fälle fallen meist durch Auffälligkeiten auf: Warum erhält immer derselbe Dienstleister den Zuschlag? Warum werden keine Vergleichsangebote eingeholt? Warum ist der Preis deutlich über dem Marktniveau? Diese Fragen führen dann zur internen Aufklärung.
Ermittlungsverfahren wegen Untreue: Was Sie jetzt tun müssen
Ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue beginnt oft mit einer Durchsuchung am frühen Morgen. Oder Sie erhalten eine Vorladung als Beschuldigter. Vielleicht werden Sie auch zunächst als Zeuge geladen. In jedem Fall gilt: Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt.
- Schweigen ist Ihr Recht: Sie sind nicht verpflichtet, sich zu äußern. Das Schweigerecht gilt ab dem ersten Moment des Ermittlungsverfahrens. Nutzen Sie es. Vorschnelle Aussagen können Ihnen später schaden. Selbst wenn Sie sich für unschuldig halten – sprechen Sie zunächst mit einem Strafverteidiger.
- Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt: Wirtschaftsstrafsachen sind komplex. Sie erfordern sowohl strafrechtliche als auch wirtschaftsrechtliche Expertise. Ein spezialisierter Strafverteidiger für Untreue kann die Situation richtig einschätzen. Er entwickelt eine Verteidigungsstrategie und kommuniziert mit den Ermittlungsbehörden.
- Dokumentieren Sie alles: Sichern Sie relevante Unterlagen, E-Mails und Verträge. Fertigen Sie eine chronologische Übersicht der Ereignisse an. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für Ihre Verteidigung. Aber Vorsicht: Vernichten Sie keine Beweismittel. Das wäre ein eigenständiger Straftatbestand.
- Kooperieren Sie strategisch: Ihr Verteidiger entscheidet gemeinsam mit Ihnen, ob und in welchem Umfang Sie mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten. Vollständige Offenheit kann in manchen Fällen sinnvoll sein. In anderen Fällen ist strategisches Schweigen die bessere Option.
Die Dauer eines Untreue-Verfahrens ist nicht vorhersehbar. Ermittlungen können sich über Monate oder sogar Jahre hinziehen. Wirtschaftsstrafsachen erfordern oft die Auswertung umfangreicher Akten und Gutachten. Ihr Strafverteidiger begleitet Sie durch alle Phasen des Verfahrens.
Sie haben den Verdacht, dass ein Mitarbeiter Gelder veruntreut? Ich unterstütze Sie
Als erfahrene Strafverteidigerin mit langjähriger Tätigkeit sowohl in der Verteidigung als auch auf der Seite geschädigter Unternehmen begleite ich Sie und Ihr Unternehmen auch kompetent durch komplexe Untreueverfahren, wenn Sie geschädigt wurden.
Meine Doppelperspektive ermöglicht eine besonders präzise Analyse der Sachverhalte und eine strategisch fundierte Vorgehensweise.
Auf Wunsch übernehme ich für Ihr Unternehmen die Aufarbeitung der Vorwürfe, die Erstellung und Einreichung der Strafanzeige sowie die komplette Kommunikation mit den zuständigen Ermittlungsbehörden. Durch eine klare Strukturierung des Falls und eine enge Abstimmung mit den Ermittlungsstellen trage ich dazu bei, Verfahren effizient voranzubringen und Ihre Interessen wirksam zu vertreten. Insbesondere bei Sicherungsmaßnahmen, wie dem Vermögensarrest in das Vermögen des Beschuldigten ist häufig Eile geboten. Hier hilft eine unverzügliche und klare Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.
Wenn Ihr Unternehmen von möglichen Pflichtverletzungen, Vermögensschädigungen oder Compliance-Verstößen betroffen ist, stehe ich Ihnen mit fachkundiger, unabhängiger und verlässlicher Unterstützung zur Seite.

Mehr zum Thema Vorenthaltung und Veruntreuen von Arbeitsentgelt lesen Sie in unserem Beitrag zum Thema.
Welche Strafen drohen bei Untreue?
Die Strafandrohung nach § 266 StGB ist erheblich. Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen erhöht sich der Strafrahmen auf sechs Monate bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn Sie gewerbsmäßig handeln oder einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführen. Die Rechtsprechung nimmt einen großen Vermögensverlust ab etwa 50.000 Euro an. Diese Grenze ist jedoch nicht starr.
- Geldstrafe: Bei Ersttätern und geringeren Schadenssummen verhängen Gerichte häufig Geldstrafen. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Einkommen und der Schwere der Tat. Eine Geldstrafe besteht aus Tagessätzen. Die Anzahl kann zwischen fünf und 360 Tagessätzen liegen.
- Freiheitsstrafe: Bei erheblichen Schäden oder einschlägigen Vorstrafen droht eine Freiheitsstrafe. Diese kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie nicht mehr als zwei Jahre beträgt. Bei einer Bewährungsstrafe müssen Sie sich an bestimmte Auflagen halten. Häufig gehören dazu Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen.
- Einziehung und Wertersatz: Neben der Strafe kann das Gericht anordnen, dass unrechtmäßig Erlangtes eingezogen wird. Ist dies nicht möglich, müssen Sie Wertersatz leisten. Diese zivilrechtliche Komponente wird oft unterschätzt.
Berufliche und persönliche Folgen
Eine Verurteilung wegen Untreue hat weitreichende Konsequenzen, die über die eigentliche Strafe hinausgehen. Ihr berufliches Fortkommen kann erheblich beeinträchtigt sein.
- Verlust der Geschäftsführerstellung: Eine Verurteilung kann zur Abberufung als Geschäftsführer führen. Gesellschafter verlieren häufig das Vertrauen. Auch wenn Sie rechtlich weiterhin Geschäftsführer bleiben könnten – praktisch wird eine Fortsetzung meist unmöglich.
- Berufsverbot: In schweren Fällen kann das Gericht ein zeitlich begrenztes Berufsverbot verhängen. Sie dürfen dann nicht mehr in leitender Position tätig sein. Ein solches Verbot ist nach § 70 StGB für bis zu fünf Jahre möglich.
- Eintragung ins Führungszeugnis: Eine Verurteilung wird im Führungszeugnis eingetragen. Dies kann künftige Berufschancen erheblich einschränken. Arbeitgeber prüfen gerade bei Führungspositionen regelmäßig das Führungszeugnis.
- Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche: Neben dem Strafverfahren drohen Schadensersatzklagen. Die geschädigte Gesellschaft oder deren Gesellschafter können Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. Diese Forderungen können Ihre finanzielle Existenz gefährden.
- Versicherungsschutz: Eine D&O-Versicherung (Directors & Officers) deckt Managerfehler ab. Sie greift jedoch nicht bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen. Gerade bei Untreue-Vorwürfen verweigern Versicherer häufig die Deckung.
Wie Sie sich gegen den Untreue-Vorwurf verteidigen
Eine erfolgreiche Verteidigung gegen den Vorwurf der Untreue erfordert Fachwissen und Erfahrung. Jeder Fall ist anders. Die Verteidigungsstrategie muss individuell entwickelt werden. Folgende Ansätze haben sich in der Praxis bewährt:
Keine Vermögensbetreuungspflicht
Möglicherweise hatten Sie gar keine relevante Vermögensbetreuungspflicht. Oder Ihr Handeln fiel nicht in den Bereich dieser Pflicht. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein. Eine sorgfältige Prüfung ist unerlässlich.
Keine Pflichtverletzung
Ihr Verhalten war von gesellschaftsrechtlichen Beschlüssen gedeckt. Sie haben innerhalb Ihres unternehmerischen Ermessens gehandelt. Die Business Judgement Rule schützt unternehmerische Entscheidungen. Vorausgesetzt, Sie haben diese auf angemessener Informationsgrundlage getroffen.
Kein Vermögensnachteil
Ein zentraler Verteidigungsansatz besteht im Nachweis, dass tatsächlich kein Schaden entstanden ist. Vielleicht haben Ihre Maßnahmen langfristig sogar Vorteile gebracht. Oder der behauptete Schaden lässt sich nicht wirtschaftlich nachweisen.
Kein Vorsatz
Sie handelten ohne Schädigungsvorsatz. Sie gingen davon aus, im Interesse der Gesellschaft zu handeln. Der Nachweis fehlenden Vorsatzes kann schwierig sein. Er ist aber in vielen Fällen erfolgversprechend.
Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO
In weniger schweren Fällen kann eine Einstellung gegen Auflagen erreicht werden. Sie zahlen einen Geldbetrag oder leisten gemeinnützige Arbeit. Im Gegenzug wird das Verfahren eingestellt. Eine Verurteilung erfolgt nicht. Ihr Führungszeugnis bleibt sauber.
Freispruch im Hauptverfahren
Gelingt es, die Vorwürfe umfassend zu entkräften, ist ein Freispruch möglich. Dieser Weg ist oft steinig. Er erfordert eine akribische Aufbereitung des Sachverhalts und eine überzeugende Argumentation.
Prävention: Wie Sie Untreue-Vorwürfen vorbeugen
Prävention ist der beste Schutz gegen Untreue-Vorwürfe. Wenn Sie in einer Führungsposition tätig sind, sollten Sie folgende Grundsätze beherzigen:
- Dokumentieren Sie Entscheidungen: Halten Sie wichtige Entscheidungen schriftlich fest. Protokollieren Sie Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsratssitzungen. Eine lückenlose Dokumentation schützt Sie im Nachhinein.
- Holen Sie Zustimmungen ein: Bei bedeutsamen Geschäften sollten Sie die Zustimmung der zuständigen Gremien einholen. Dies gilt besonders für Transaktionen, die außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs liegen.
- Beachten Sie Compliance-Vorgaben: Etablieren Sie klare Regeln für den Umgang mit Firmengeldern. Implementieren Sie Kontrollsysteme und Genehmigungsprozesse. Eine funktionierende Compliance-Struktur minimiert Risiken.
- Trennen Sie Privates und Geschäftliches: Nutzen Sie Firmengelder ausschließlich für betriebliche Zwecke. Private Ausgaben haben auf Firmenkonten nichts zu suchen. Selbst vermeintlich geringfügige Vermischungen können problematisch werden.
- Lassen Sie sich beraten: Holen Sie bei unsicheren Rechtsfragen frühzeitig Rat ein. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Risiken einschätzen und rechtskonforme Lösungen entwickeln.
Warum Sie spezialisierte Verteidigung brauchen
Untreue-Verfahren gehören zu den anspruchsvollsten Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Sie erfordern nicht nur strafrechtliches Know-how. Auch Kenntnisse im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Bilanzrecht sind notwendig.
Ein Verteidiger in Verfahren wegen des Vorwurfs der Untreue muss komplexe Sachverhalte durchdringen können. Er muss die wirtschaftlichen Zusammenhänge verstehen und diese verständlich darstellen. Gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht braucht es Überzeugungskraft und Verhandlungsgeschick.
In meiner Kanzlei in Frankfurt setze ich mich mit voller Kraft für Ihre Interessen ein. Ich kenne die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden. Ich weiß, worauf Staatsanwälte und Gerichte achten. Und ich entwickle Strategien, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind.
Nehmen Sie Ihre Verteidigung in die Hand
Ein Untreue-Vorwurf ist kein Grund zu verzweifeln. Mit der richtigen Verteidigung können viele Verfahren erfolgreich abgewehrt oder zumindest erheblich abgemildert werden. Entscheidend ist, dass Sie frühzeitig handeln.
Sie stehen unter Verdacht der Untreue? Oder es laufen bereits Ermittlungen gegen Sie? Dann zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie mich noch heute für ein vertrauliches Erstgespräch. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Ihre Verteidigung beginnt jetzt. Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt gehen.
Als erfahrene Strafverteidigerin für Wirtschaftsstrafsachen stehe ich Ihnen zur Seite. Ich verteidige Ihre Rechte konsequent und setze mich für das bestmögliche Ergebnis ein. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich bin für Sie da – diskret, kompetent und mit vollem Einsatz.
Fazit – Das Wichtigste auf einen Blick
- Untreue nach § 266 StGB liegt vor, wenn jemand seine Vermögensbetreuungspflicht missbraucht und dadurch einen Vermögensnachteil verursacht
- Typische Fälle umfassen Missbrauch von Firmengeldern, schwarze Kassen, Risikogeschäfte und überhöhte Gehälter
- Strafrahmen: Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre
- Schweigen Sie bei Ermittlungen zunächst und kontaktieren Sie sofort einen spezialisierten Strafverteidiger
- Berufliche Folgen können gravierend sein: Verlust der Position, Berufsverbot, Eintrag ins Führungszeugnis
- Verteidigungsstrategien setzen an verschiedenen Punkten an: keine Pflichtverletzung, kein Schaden, kein Vorsatz
- Prävention durch sorgfältige Dokumentation und Einhaltung von Compliance-Vorgaben schützt vor Vorwürfen
- Spezialisierte Verteidigung ist unerlässlich wegen der Komplexität von Wirtschaftsstrafsachen
FAQ
Bei Betrug täuschen Sie jemanden, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Bei Untreue missbrauchen Sie eine Ihnen eingeräumte Vertrauensstellung. Der Geschädigte hat Ihnen die Verfügungsmacht über sein Vermögen freiwillig übertragen.
Eine Untreue setzt einen Vermögensnachteil voraus. Dieser kann aber auch in einer konkreten Vermögensgefährdung bestehen. Ein tatsächlich eingetretener Schaden ist nicht zwingend erforderlich. Die genaue Abgrenzung ist komplex und hängt vom Einzelfall ab.
Ja, Sie müssen die Durchsuchung dulden, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Leisten Sie keinen Widerstand. Sie dürfen jedoch schweigen und sollten sofort einen Anwalt kontaktieren. Unterschreiben Sie keine Protokolle ohne anwaltliche Beratung.
Ein Untreue-Vorwurf allein rechtfertigt noch keine Kündigung. Es gilt die Unschuldsvermutung. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich. Diese müssen hinreichend konkret sein. Lassen Sie eine Kündigung stets arbeitsrechtlich prüfen.
Die Dauer variiert stark. Einfache Fälle können nach wenigen Monaten abgeschlossen sein. Komplexe Wirtschaftsstrafsachen ziehen sich oft über Jahre hin. Die Ermittlungen erfordern die Auswertung umfangreicher Unterlagen und oft auch Gutachten.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Verteidigung und der Schwere des Falls. Viele Anwälte rechnen nach Zeithonorar ab. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Im Erstgespräch können wir die voraussichtlichen Kosten besprechen. Ihre Verteidigung sollte Ihnen diesen Aufwand wert sein.
In vielen Fällen ja. Verfahrenseinstellungen gegen Auflagen nach § 153a StPO sind gerade bei Wirtschaftsstrafsachen üblich. Ihr Verteidiger führt diese Gespräche. Er kann einschätzen, ob und unter welchen Bedingungen eine Verständigung möglich ist.
Das hängt von den konkreten Versicherungsbedingungen ab. Viele D&O-Policen schließen vorsätzliche Pflichtverletzungen aus. Bei Untreue-Vorwürfen verweigern Versicherer häufig die Deckung. Lassen Sie die Versicherungsbedingungen von einem Anwalt prüfen.

Sabrina Müller ist Rechtsanwältin für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie Fachanwältin für Strafrecht in Frankfurt am Main. Als erfahrene Strafverteidigerin berät und vertritt sie Mandanten in komplexen Strafverfahren, insbesondere bei Vorwürfen wie Betrug, Untreue oder Steuerhinterziehung. Mit fundierter Expertise im Wirtschaftsstrafrecht entwickelt sie individuelle Verteidigungsstrategien und setzt sich engagiert für die Rechte ihrer Mandanten ein.
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